Allgemeine Geschäftsbedingungen

– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –

Inhalt

A. SOFTWARE AS A SERVICE (SAAS)
B. SOFTWAREENTWICKLUNG ………………………………………………………………………
C. SONSTIGE IT-DIENSTLEISTUNGEN ………………………………………………………….
D. VERKAUF VON WAREN ………………………………………………………….
E. VERMIETUNG VON HARDWARE ……………………………………………………….

A. SOFTWARE AS A SERVICE (SAAS)

1. Anwendungsbereich, widersprechende AGB

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt A (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im Hinblick auf die Nutzung unserer Software (nachstehend als „Software“ bezeichnet) als Software-as-a-Service (nachstehend als „SaaS“ bezeichnet). Anbieter ist die we-IT® GMBH, Cecinastr. 2 – 82205 Gilching (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet).

1.2. Unser Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.3. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Softwareüberlassung

2.1. Wir stellen dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richten wir die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

2.2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf unserer Web-Site unter www.we-it.de.

2.3. Wir entwickeln die Software laufend weiter und werden diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

2.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, überlassen wir dem Kunden die Software am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 98,5% zur Nutzung. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Wir sind berechtigt, in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr und/oder am Wochenende für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

2.5. Der Nutzer darf von der in der Leistungsbeschreibung genannten Anzahl von Nutzerplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Software zugreifen. Die Nutzerplätze müssen die in der Leistungsbeschreibung angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

3. Nutzungsrechte an der Software

3.1. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

3.2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

3.3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf unserem Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

4. Verarbeitung personenbezogener Daten

4.1. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wir werden die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten.

5. Dokumentation und Support

5.1. Wir stellen dem Kunden online eine Dokumentation der Software zur Verfügung, in der eine Benutzeranleitung enthalten ist.

5.2. Einen Support stellen wir dem Kunden nur dann zur Verfügung, wenn dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.

6. Datenspeicherung, Datensicherung

6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf unseren Servern Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zugreifen kann. Wir schulden lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

6.2. Wir werden mindestens eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen.

6.3. Der Kunde wird sämtliche Daten, die er auf unseren Servern ablegt, weiterhin auch auf eigenen Ressourcen vorhalten, so dass sie jederzeit wieder für die bestimmungsgemäßen Zwecke reproduziert und genutzt werden können. Der Kunde wird diese Daten in angemessenen Abständen, mindestens aber einmal täglich, sichern. Eine weitergehende gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden im Hinblick auf die Datensicherung bleibt hiervon unberührt.

6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von uns bereitgestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

7. Datenherausgabe

7.1. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe seiner Daten verlangen.

7.2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden wir dem Kunden sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

7.3. Die Herausgabe der Daten des Kunden erfolgt entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

7.4. Uns stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

8. Zugriffsberechtigungen

8.1. Der Kunde erhält eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort darf der Kunde nur den von ihm berechtigten Nutzern mitteilen. Der Kunde hat diese Nutzer zur vertraulichen Behandlung dieser Zugangsdaten verpflichten. Im Übrigen sind die Zugangsdaten geheim zu halten.

9. Mitwirkungsleistungen des Kunden

9.1. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme unserer Leistungen ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die technischen Mindest-Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der Kunde wird eine ihm von uns ggf. überlassene Client-Software und nachfolgende Updates auf jedem Arbeitsplatzrechner installieren, von dem aus er berechtigterweise auf die Anwendungssoftware zugreifen will. Die

Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Wir bieten an, den Kunden hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Daten, die er auf unseren Servern ablegt, gemäß Ziffer 6.3. sichern.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

10. Vergütung, Rechnungstellung

10.1. Der Kunde zahlt für die von ihm gewählten Leistungen die Entgelte gemäß unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder sonstigen Preisaufstellung.

10.2. Erhöhen wir die Preise allgemein, so sind wir berechtigt, auch die vertragsgegenständlichen Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Die erste Änderung der vertragsgegenständlichen Preise darf allerdings nicht vor Ablauf von 6 Monaten erfolgen und die letzte Preisänderung darf jeweils nicht weniger als 6 Monate zurückliegen. Zudem muss die Preisänderung sich innerhalb der Grenzen billigen Ermessens bewegen (§ 315 Abs. 3 BGB).

10.3. Ziffer 12.2. gilt entsprechend für eine Änderung des Preismodells sowie für eine Kombination von Preiserhöhung und Änderung des Preismodells. .

11. Vertragslaufzeit

11.1. Ist keine feste Vertragslaufzeit vorgesehen, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist.

12. Mängelhaftung

12.1. Sind die von uns erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haften wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.

12.2. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich anzuzeigen.

12.3. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, und Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

13. Haftungsausschlüsse und –begrenzungen

13.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und – begrenzungen:

13.1.1. Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

13.1.2. Sofern wir gemäß Ziffer 14.1.1. für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

13.1.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

13.1.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

14. Referenzen

14.1. Wir dürfen in öffentlich zugänglichen Referenzlisten (z. B. auf einer Webseite) auf den Kunden verweisen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

15. Änderung der Geschäftsbedingungen

15.1. Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, sind wir berechtigt, diese Geschäftsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens drei Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen auf die vorstehend vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens, insbesondere seines Schweigens nach Empfang unserer Mitteilung, besonders hinweisen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

B. SOFTWAREENTWICKLUNG

1. Gegenstand, Anwendungsbereich

1.1. Gegenstand von Buchstabe B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Konzipierung und Realisierung von Software (nachstehend als „Software“ bezeichnet) für den Kunden.

1.2. Anbieter ist die we-IT® GmbH, Cecinastr. 2 82205 Gilching (nachstehend „wir“ bzw. „uns“)

1.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

1.4. Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Leistungen

2.1. Die Software wird in Abstimmung mit dem Kunden gestaltet. Umfang, Funktionalität und Eigenschaftsbeschreibungen sind in den Angebotsunterlagen aufgeführt. Sie sind Basis der Preiskalkulation.

2.2. Drittsoftware: Soweit bei der Erbringung unserer Leistungen Drittsoftware eingebunden wird, erwirbt der Kunde eine eigenständige Lizenz dafür. Solche Drittsoftware ist dementsprechend nicht Teil unserer Leistungen, wohl aber etwaige Bearbeitungen der Drittsoftware durch uns oder von uns entwickelte Programme, die mit der Drittsoftware zusammenwirken (bspw. von uns entwickelte Plugins).

2.3. Open-Source-Software: Soweit bei der Erbringung unserer Leistungen Open-Source- Software eingebunden wird, ist diese selbst nicht Teil unserer Leistungen, wohl aber von uns entwickelte eigenständige Programme wie bspw. Plugins, die mit der betreffenden Open-Source-Software zusammenwirken.

2.4. Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden, wie etwa eine Erweiterung des Umfangs, die Realisierung weiterer Funktionen sowie die Änderung oder Erweiterung bereits vom Kunden freigegebener

Bearbeitungsstufen oder -elemente, auf Verlangen des Kunden umzusetzen. Eine Rechtspflicht von uns zur Durchführung nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche besteht nicht, es sei denn, ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Änderungen ist nicht ersichtlich. Wir werden dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn wir nachträgliche Änderungswünsche des Kunden ablehnen. Mehraufwand aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen ist gesondert zu vergüten.

3. Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die Software einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Tabellen etc.), deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung in die Programmierung geeigneten Form bzw. Qualität unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten und geeigneter Testdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

3.2. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.

3.3. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

3.4. Der Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.

3.5. Ist der Erwerb einer Lizenz an Drittsoftware durch den Kunden vorgesehen, so ist der Kunde verpflichtet, die betreffende Lizenz rechtzeitig zu erwerben.

4. Fertigstellungszeit, Abnahme

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich durch entsprechende Erklärung in Textform die Freigabe von uns erarbeiteter Vorstufen (bsw. Konzept, Pflichtenheft o.ä.) zu erteilen, sofern die von uns erarbeitete Vorstufe jeweils den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen entspricht und keine unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nachvollziehbaren Einwände erhoben werden.

4.2. Ist eine Fertigungszeit vereinbart, so verlängert sich diese, falls Mitwirkungshandlungen des Kunden oder die Freigabe von Vorstufen sich verzögern oder verweigert werden oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.

4.3. Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Software im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch uns und Online-Stellung in Textform wesentliche Mängel anmeldet. Wir weisen den Kunden im

Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.

5. Nutzungsrechte, Quellcode

5.1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Software für Zwecke der vertraglich vorgesehenen Nutzung als Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst umzugestalten, oder in diesem Rahmen in jeglicher Weise zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für die unmittelbare Nutzung der Software durch den Kunden. Insbesondere eine Weiterveräußerung, Vermietung oder Veröffentlichung darf der Auftraggeber nur mit unserer vorherigen, in Textform erteilten Zustimmung vornehmen.

5.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Quellcodes, es sei denn, dass die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben oder dafür eine gesonderte Vergütung vorgesehen haben. Eine Kommentierung des Quellcodes ist nicht enthalten bzw. wäre Gegenstand gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

5.3. Vorstehende Ansprüche (bzw. eventuellen Ansprüche) entstehen erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten des Kunden.

5.4. Die Bestimmungen dieser Ziffer 5. gelten nicht, soweit Software unter eine Open- Source-Lizenz fällt.

6. Mängelrechte

6.1. Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Haftung

7.1. Wir haften für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrlässigen Verhaltens haften, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).

8.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

C. SONSTIGE IT-DIENSTLEISTUNGEN

1. Gegenstand, Anwendungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt C. (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im Hinblick auf die Erbringung von Managed Services, Wartung, Support, Beratung und/oder sonstige IT- Dienstleistungen, soweit diese nicht in Abschnitt A. oder Abschnitt B. geregelt sind. durch die we-IT® GmbH, Cecinastr. 2 82205 Gilching(nachstehend als
„wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw.
„Ihnen“ bezeichnet).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

1.3. Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere wird er für die Dauer der Vertragsdurchführung einen Verantwortlichen benennen, der alle Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten innehat, die für die Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlich sind. Des Weiteren ist er verpflichtet, nur solches Personal einzusetzen, das über die erforderliche Qualifikation für eine sachgerechte Inanspruchnahme unserer Leistungen verfügt.

2.2. Der Kunde wird rechtzeitig einen geeigneten Remote-Zugang einrichten und aufrechterhalten, wenn und soweit wir unsere Dienstleistungen aus der Ferne erbringen. Sofern wir unsere Leistungen vor Ort erbringen, wird der Kunde uns den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten ermöglichen.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, ihm übergebenen Codes zur Identifizierung sowie Nutzerkennungen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Im Fall eines Verlusts oder bei Kenntnis oder Verdacht eines unbefugten Zugriffs Dritter wird der Kunde uns unverzüglich informieren.

2.4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt der Kunde alle im Zusammenhang mit der für die Erbringung unserer Leistungen erforderliche Hardware sowie Virtualisierungs-, Betriebssystem-, Datenbank- und sonstigen Produktlizenzen und unterhält mit den Lizenzgebern entsprechende Hardware- und Software- Wartungsverträge für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Dies beinhaltet auch einen nach dem Stand der Technik gesicherten Fernwartungszugriff.

2.5. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Systeme, Daten und Anwendungen, soweit dies nicht ausdrücklich als Leistung von uns vereinbart ist.

3. Beratungsergebnisse

3.1. Bei Beratungsleistungen von uns darf der Kunde Anschauungsmaterial, Zeichnungen, Konzepte und sonstige Unterlagen und/oder Materialien, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen vorübergehend oder dauerhaft bereitstellen, für die bestimmungsgemäßen Zwecke des jeweiligen Beratungsauftrages verwenden. Nicht gestattet ist eine Verwendung zu Zwecken kommerzieller Beratung Dritter, die zu unserem eigenen Beratungsangebot in Konkurrenz steht.

4. Vergütung, Rechnungstellung

4.1. Der Kunde zahlt für die von ihm gewählten Leistungen die Entgelte gemäß unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder sonstigen Preisaufstellung.

4.2. Gegenüber Unternehmern gilt: Erhöhen wir die Preise allgemein, so sind wir berechtigt, auch die vertragsgegenständlichen Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Die erste Änderung der vertragsgegenständlichen Preise darf allerdings nicht vor Ablauf von 6 Monaten erfolgen und die letzte Preisänderung darf jeweils nicht weniger als 6 Monate zurückliegen. Zudem muss die Preisänderung sich innerhalb der Grenzen billigen Ermessens bewegen (§ 315 Abs. 3 BGB).

4.3. Rechnungen können wir elektronisch stellen.

5. Referenznutzung

5.1. Wir dürfen Name/ Bezeichnung, Firma und Logo des Kunden für Referenzzwecke in Online-, Print- oder sonstigen Medien nutzen.

6. Mängelansprüche (Gewährleistung)

6.1. Soweit wir nach Gewährleistungsrecht haften, gilt: Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

7.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

7.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.1.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.

7.1.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

7.1.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze
(1) bis (4) unberührt.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

8.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

D. VERKAUF VON WAREN

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt D. (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im Hinblick auf den Verkauf von Waren, insbesondere von Hardware, durch die we-IT® GmbH, Cecinastr. 2 – 82205 Gilching (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkauf an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1.3. Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

2. Lieferstörungen

2.1. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.

3.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.

4. Mängelansprüche (Gewährleistung)

4.1. Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder für die wir aus sonstigen Gründen nach den Bestimmungen dieser AGB im Abschnitt „Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen“ haften.

4.2. Beim Kauf sonstiger Sachen verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder für die wir aus sonstigen Gründen nach den Bestimmungen dieser AGB im Abschnitt „Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen“ haften; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

4.3. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

4.4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

5. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

5.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt, ggf. ergänzend zu den Bestimmungen im Abschnitt „Mängelhaftung“:

5.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.1.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

5.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.

5.1.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

5.1.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

6. Rechtswahl, Gerichtsstand

6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

6.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

E. VERMIETUNG VON HARDWARE

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt E (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der we-IT® GmbH, Cecinastr. 2 – 82205 Gilching und dem Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Mieter“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet) im Hinblick auf die mietweise Überlassung von Hardware an den Kunden.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.3. Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

2. Leistungen, Bereitstellung

2.1. Mietgegenständliche Hardware wird in der jeweiligen Konfiguration und mit der jeweiligen Firmware-Version zur Nutzung überlassen, wie sie bei Vertragsschluss vereinbart sind. Upgrades und/oder Anpassungen der Konfiguration sind nur dann geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.

2.2. Die Mietsache ist vom Mieter beim Vermieter abzuholen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

3. Verpflichtungen des Mieters, Behandlung der Mietsache

3.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und sachgerecht zu behandeln, insbesondere die Mietsache durch fachkundiges Personal zu betreiben und vor Feuchtigkeit zu schützen.

3.2. Der Standort der Mietsache und jede Veränderung des Standorts ist uns jeweils in Textform mitzuteilen. Ins Ausland darf die Mietsache, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur nach Einholung unserer vorherigen, in Textform erteilten Zustimmung verbracht werden.

3.3. Firmware-Upgrades oder Konfigurationsanpassungen an mietgegenständlicher Hardware durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform in jedem Einzelfall. In Notfällen kann der Kunde diese Maßnahmen ohne unsere Zustimmung selbst oder durch Dritte vornehmen. Der Kunde muss uns alle durchgeführten Änderungen unverzüglich in Textform mitteilen.

3.4. Mitgeteilte Vorgaben des Herstellers sind zu beachten. Insbesondere darf das Gehäuse nicht geöffnet werden, da sonst die Herstellergarantie verfallen kann.

3.5. Vermietete Hardware muss an einer unterbrechungsfreien Stromversorgung mit Überspannungsschutzvorrichtung nach aktuellem Stand der Technik betrieben werden.

4. Datensicherung

4.1. Es obliegt dem Kunden, seine Daten regelmäßig in angemessener Frequenz, mindestens aber einmal täglich zu sichern.

4.2. Nach der Rücknahme löschen wir sämtliche Daten von der Mietsache. Es obliegt dem Kunden, die auf dem Gerät vorhandenen Daten zuvor (in reibungslos weiterverwendbarer Weise) bei sich abzuspeichern.

5. Nichtinanspruchnahme der Mietsache

5.1. Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.

5.2. Solange wir infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande sind, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter jedoch zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

5.3. Die Anwendbarkeit von § 537 Absatz 1 BGB wird ausgeschlossen.

6. Rückgabe der Mietsache

6.1. Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort und, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, wie sie auf unserer Website und/oder in den Angebotsunterlagen angegeben sind, zurückzugeben.

6.2. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Mängelansprüche (Gewährleistung)

7.1. Für Mängel der Mietsache(n), die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur dann, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.

8. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

8.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt, ggf. ergänzend zu den Bestimmungen im Abschnitt „Mängelhaftung“:

8.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.1.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.

8.1.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

8.1.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

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