Allgemeine Geschäftsbedingungen
– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –
Anbieter und Vertragspartner: we‑IT GmbH, Kriegerstr. 35, 82110 Germering, Deutschland
Inhalt
A. Software as a Service (SaaS)
B. Softwareentwicklung
C. Sonstige IT‑Dienstleistungen
D. Verkauf von Waren
E. Vermietung von Hardware
Z. Allgemeine Regelungen (für alle Abschnitte A–E)
A. Software as a Service (SaaS)
1. Anwendungsbereich, widersprechende AGB
Diese Bestimmungen regeln die entgeltliche Nutzung unserer Software als Software‑as‑a‑Service (SaaS). Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Leistung/Softwareüberlassung, Service Levels
Wir stellen dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung und betreiben diese auf einer von uns ausgewählten Infrastruktur. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung. Wir entwickeln die Software laufend weiter (Updates/Upgrades).
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Verfügbarkeit der SaaS‑Dienste 98,5 % im Kalendermonat. Wartungsfenster sind regelmäßig zwischen 18:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden zulässig; die Summe planmäßiger Wartungszeiten beträgt höchstens fünf Stunden pro Kalendermonat. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb unseres Einflussbereichs werden nicht als Ausfallzeiten gewertet.
Der Kunde darf entsprechend der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Anzahl an Nutzerplätzen gleichzeitig auf die Software zugreifen. Technische Mindestanforderungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung.
3. Nutzungsrechte
Wir räumen dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte (entgeltlich oder unentgeltlich), Vermietung oder Unterlizenzierung ist nicht gestattet. Vervielfältigungen sind nur insoweit zulässig, wie sie für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich sind. Eine auch nur vorübergehende Installation auf Kundensystemen ist – sofern nicht ausdrücklich gestattet – ausgeschlossen.
4. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verarbeitet der Kunde im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten, bleibt er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wir setzen Unterauftragnehmer (Sub‑Prozessoren) nur gemäß den Vorgaben der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ein und informieren über beabsichtigte Änderungen. Bei Datenübermittlungen in Drittstaaten ohne Angemessenheitsbeschluss kommen die EU‑Standardvertragsklauseln (Beschluss (EU) 2021/914) zum Einsatz.
5. Dokumentation und Support
Wir stellen eine aktuelle Online‑Dokumentation bereit. Support ist geschuldet, wenn und soweit in der Leistungsbeschreibung vereinbart.
6. Datenspeicherung und Datensicherung
Wir stellen Speicherplatz für vom Kunden abgelegte Daten bereit, ohne Verwahrungs‑ oder Obhutspflichten zu übernehmen. Wir führen mindestens arbeitstäglich eine Sicherung der auf den Produktivsystemen befindlichen Kundendaten durch. Der Kunde bleibt verpflichtet, die von ihm abgelegten Daten in angemessenen Intervallen eigenverantwortlich zu sichern (mindestens täglich) und handels‑/steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Eine Weiterüberlassung des Speicherplatzes an Dritte ist unzulässig.
7. Datenherausgabe, Exit‑Unterstützung und Cloud‑Switching
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit sowie bei Vertragsende die Herausgabe seiner bei uns gespeicherten Daten verlangen. Wir stellen diese in einem gängigen, maschinenlesbaren Format innerhalb einer angemessenen Frist bereit und löschen sie nach Ablauf einer vereinbarten Aufbewahrungs‑ bzw. Abruffrist, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wir unterstützen den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst (Cloud‑Switching) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies umfasst insbesondere: geeignete Exportformate, Informationen zu Schnittstellen sowie die Kooperation mit einem vom Kunden benannten Zielanbieter. Entgelte für den Wechsel werden – soweit gesetzlich zulässig – nur als kostendeckende Aufwände erhoben; eine Erhebung von Wechselentgelten entfällt ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt.
An Kundendaten stehen uns weder Zurückbehaltungsrechte noch ein Vermieterpfandrecht zu; dies gilt auch nach Vertragsende.
Wir veröffentlichen die nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) erforderlichen Transparenzinformationen zu internationalen Zugriffsrisiken auf unserer Website und verweisen in Verträgen auf die entsprechende Seite.
8. Zugriffsberechtigungen
Der Kunde erhält individuelle Zugänge (Benutzerkennung/Passwort) für berechtigte Nutzer und verpflichtet diese zur Vertraulichkeit. Zugangsdaten sind geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn ein Missbrauch droht.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die vertragsgemäße Inanspruchnahme setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard‑/Software die technischen Mindestanforderungen erfüllt und das Personal im Umgang mit der Software geschult ist. Der Kunde hält ggf. erforderliche Client‑Software inkl. Updates aktuell und gewährt erforderliche Mitwirkungen, insbesondere bei Störungen (z. B. Fehlerbeschreibungen, Logs). Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte abzulegen und unbefugte Zugriffe zu verhindern.
10. Vergütung und Preisanpassungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Entgelte. Preisanpassungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer Z.11 dieser AGB.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Mängelhaftung
Liegt ein nicht nur unerheblicher Mangel der Leistungen vor, leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung. Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis bzw. ab Bereitstellung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Haftung
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
14. Referenzen
Wir dürfen den Namen/Firmennamen des Kunden in Referenzlisten (z. B. Website) nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Die Nutzung des Kundenlogos erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung.
15. Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Wir können Änderungen in Textform vorschlagen; lehnt der Kunde ab, besteht ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet nicht statt.
B. Softwareentwicklung
1. Gegenstand und Anwendungsbereich
Gegenstand ist die Konzeption und Realisierung von Software gemäß Angebots‑/Leistungsunterlagen. Diese gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Leistungen, Dritt‑/Open‑Source‑Software
Umfang und Eigenschaften ergeben sich aus dem Angebot. Soweit Drittsoftware eingesetzt wird, erwirbt der Kunde die hierfür erforderlichen Lizenzen selbst; unsere Anpassungen/Plugins sind hiervon getrennte Leistungen. Beim Einsatz von Open‑Source‑Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; wir kennzeichnen eingesetzte OSS‑Komponenten und übergeben die hierzu erforderlichen Lizenzhinweise.
Wir bemühen uns, Änderungs‑ oder Ergänzungswünsche (Change‑Requests) des Kunden umzusetzen; eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht. Mehraufwände werden gesondert vergütet; vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.
3. Mitwirkungspflichten und Freistellung
Der Kunde stellt Inhalte/Materialien in geeigneter Form bereit und gewährleistet, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner. Der Kunde stellt erforderliche Testdaten und Zugänge zeitnah zur Verfügung und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden gelieferten Inhalten resultieren.
4. Termine, Abnahme
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungen ausbleiben oder Änderungswünsche Mehraufwand bewirken. Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel in Textform rügt.
5. Nutzungsrechte und Quellcode
Sofern nicht abweichend vereinbart, erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an der von uns erstellten Software für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Unterlizenzierung bedarf unserer Zustimmung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Eine Kommentierung des Quellcodes ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet. Die Rechteeinräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.
6. Gewährleistung
Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz/Grobfahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Haftung
Es gilt die Haftungsregelung gemäß Abschnitt A Ziffer 13 entsprechend.
C. Sonstige IT‑Dienstleistungen
1. Gegenstand
Managed Services, Wartung, Support, Beratung und sonstige IT‑Dienstleistungen, soweit nicht durch Abschnitt A oder B erfasst.
2. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen, hält einen geeigneten Remote‑Zugang vor und ermöglicht den erforderlichen Zutritt vor Ort. Er behandelt Identifikationscodes vertraulich und informiert uns bei Verlust oder Missbrauchsverdacht unverzüglich.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt der Kunde die für die Leistungserbringung erforderliche Hardware sowie Virtualisierungs‑, Betriebs‑, Datenbank‑ und sonstige Produktlizenzen bereit und unterhält hierfür geeignete Wartungsverträge; ein nach dem Stand der Technik gesicherter Fernwartungszugriff ist vorzuhalten.
Der Kunde bleibt – vorbehaltlich ausdrücklich vereinbarter Leistungen unsererseits – für die Sicherung seiner Systeme, Daten und Anwendungen verantwortlich.
3. Managed Backup (Sicherung & Wiederherstellung)
Soweit im Einzelfall vereinbart, erbringen wir Managed‑Backup‑Leistungen, typischerweise für Microsoft 365‑Workloads (z. B. Exchange Online, SharePoint, OneDrive, Teams), dateibezogene Sicherungen (File‑Level‑Backups) sowie Snapshots von virtuellen Maschinen. Der konkrete Leistungsumfang (Workloads, Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsfristen, RPO/RTO‑Ziele, Speicherorte, Verschlüsselung) ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Service‑Level‑Anhang.
Wir konfigurieren Sicherungsrichtlinien und überwachen die zeit‑/ereignisgesteuerte Ausführung mit automatisierten Prüfungen. Wir informieren über Störungen und leisten eine angemessene Fehlerbehebung im Rahmen der vereinbarten Servicezeiten. Regelmäßige Test‑Restores erfolgen, sofern vereinbart.
Wiederherstellungen (Restore) erfolgen auf Anforderung des Kunden aus den verfügbaren Sicherungsständen; Wiederherstellungszeiten und ‑fenster richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Ein Erfolg der Wiederherstellung hängt u. a. von der Datenlage, den bereitgestellten Berechtigungen/Schlüsseln sowie von Drittanbieter‑Systemen ab und kann nicht garantiert werden.
Pflichten des Kunden: Der Kunde benennt RPO/RTO‑Ziele, teilt kritische Systeme/Datensätze mit, stellt erforderliche Anmeldeinformationen, Berechtigungen, Netzwerk‑/Firewall‑Freischaltungen und etwaige Verschlüsselungs‑/Schlüsselmaterialien bereit und hält diese aktuell. Er informiert uns vor Änderungen an Systemen/Workloads, die die Backup‑Konfiguration beeinflussen können, und prüft bereitgestellte Wiederherstellungen fachlich.
Haftung für Backups: Trotz fachgerechter Einrichtung, laufender Überwachung und automatisierter Prüfungen kann ein Verlust oder eine Beeinträchtigung von Daten nicht vollständig ausgeschlossen werden (z. B. aufgrund von Nutzerfehlern, Ransomware, Fehlern von Drittanbietern, Protokoll‑/API‑Beschränkungen, beschädigten Quell‑Daten, abgelaufenen Berechtigungen oder außerhalb des Aufbewahrungszeitraums liegenden Zeitpunkten). Soweit rechtlich zulässig, ist unsere Haftung für Datenverlust, Datenwiederherstellung und Datenintegrität im Zusammenhang mit den Managed‑Backup‑Leistungen ausgeschlossen; im Übrigen gilt Abschnitt A Ziffer 13. Unberührt bleiben zwingende Haftungstatbestände (insbesondere Produkthaftung) sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde bleibt verpflichtet, ergänzende, eigenverantwortliche Datensicherungen in angemessenen Intervallen vorzuhalten.
4. Vergütung, Rechnungsstellung
Es gelten die vereinbarten Entgelte. Rechnungen können in elektronischer Form, insbesondere als E‑Rechnung, gestellt werden. Preisanpassungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer Z.11.
5. Referenznutzung
Referenzen gemäß Abschnitt A Ziffer 14.
6. Mängelansprüche und Haftung
Soweit wir werkvertraglich haften, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme. Im Übrigen gilt die Haftung gemäß Abschnitt A Ziffer 13.
D. Verkauf von Waren
1. Geltungsbereich
Verkauf von Waren, insbesondere Hardware, ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
2. Lieferstörungen
Ist ein Artikel ohne unser Verschulden trotz vertraglicher Verpflichtung des Vorlieferanten nicht verfügbar, sind wir zum Rücktritt berechtigt; bereits erhaltene Zahlungen werden erstattet.
3. Eigentumsvorbehalt (erweitert)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags sicherungshalber an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Auf Verlangen geben wir Sicherheiten frei, soweit deren Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
4. Gefahrübergang, Lieferung, Erfüllungsort
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Zahlungen des Kunden ist unser Sitz, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
5. Mängelansprüche (Gewährleistung)
Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind Sachmängelansprüche – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz/Grobfahrlässigkeit – ausgeschlossen. Beim Verkauf neuer Sachen verjähren Sachmängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung. § 377 HGB bleibt unberührt.
6. Haftung
Es gilt die Haftungsregelung gemäß Abschnitt A Ziffer 13.
E. Vermietung von Hardware
1. Geltungsbereich und Leistung
Mietweise Überlassung von Hardware in der vereinbarten Konfiguration und Firmware‑Version. Upgrades/Anpassungen bedürfen einer Vereinbarung. Abholung beim Vermieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Pflichten des Mieters; Behandlung der Mietsache
Der Mieter behandelt die Mietsache sachgerecht, betreibt sie durch fachkundiges Personal und schützt sie vor Feuchtigkeit. Standortwechsel werden in Textform angezeigt; eine Verbringung ins Ausland bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Firmware‑Upgrades/Konfigurationsänderungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung; Notfälle sind uns unverzüglich mitzuteilen. Mitgeteilte Herstellervorgaben sind einzuhalten; der Betrieb erfolgt an einer unterbrechungsfreien Stromversorgung mit Überspannungsschutz.
3. Datensicherung und Rückgabe
Der Mieter sichert seine Daten eigenverantwortlich in angemessener Frequenz, mindestens täglich. Nach Rücknahme löschen wir sämtliche auf der Mietsache verbliebene Daten; der Mieter exportiert diese zuvor.
4. Nichtinanspruchnahme; Rückgabe
Eine Nichtnutzung befreit nicht von der Zahlung der Miete. Bei verspäteter Rückgabe können wir für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete verlangen; weitergehende Schäden bleiben vorbehalten. § 537 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
5. Mängelansprüche und Haftung
Für bereits bei Überlassung vorhandene Mängel haften wir nur bei Vertretenmüssen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung gemäß Abschnitt A Ziffer 13.
Z. Allgemeine Regelungen (für alle Abschnitte A–E)
1. Rechnungen, E‑Rechnung und elektronische Kommunikation
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Soweit umsatzsteuerrechtlich eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) erforderlich ist, erfolgt die Ausstellung in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1). Der Kunde stellt sicher, dass er E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten kann.
2. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
3. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.
4. Subunternehmer
Wir sind berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Hierdurch werden unsere vertraglichen Verpflichtungen nicht berührt.
5. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder den Umständen nach erkennbar vertrauliche Informationen vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt sind oder von der empfangenden Partei unabhängig rechtmäßig erlangt wurden.
6. Exportkontrolle und Sanktionen
Der Kunde beachtet alle anwendbaren Export‑, Re‑Export‑ und Sanktionsvorschriften der EU und ggf. weiterer Rechtsordnungen. Er wird die Leistungen nicht in verbotswidriger Weise verwenden oder weitergeben.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei (z. B. Naturkatastrophen, Streiks in nicht zu vertretender Weise, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Internet‑/Cloud‑Infrastrukturen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien informieren einander unverzüglich über Eintritt und Ende solcher Ereignisse.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN‑Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen ist – nach unserer Wahl – unser Sitz (Germering) oder der Sitz des Kunden.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10. Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen/Angebot, (2) hierzu gehörige Leistungsbeschreibungen, (3) diese AGB, (4) gesetzliche Regelungen.
11. Vergütung und Preisanpassungen (allgemein)
(a) Allgemeine jährliche Anpassung (Indexierung): Wir können wiederkehrende Entgelte einmal je Vertragsjahr mit Wirkung für die Zukunft an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Basis: Statistisches Bundesamt/Destatis; Indexstand zur letzten vertraglichen Preisfestsetzung) anpassen. Die Anpassung erfolgt proportional (Neues Entgelt = Bisheriges Entgelt × VPI_neu / VPI_alt). Für Verträge mit individuell vereinbarter längerer Laufzeit gelten ggf. abweichende Regelungen in der Einzelvereinbarung.
(b) Durchreichung externer Kosten (Drittanbieter): Unabhängig von (a) sind wir berechtigt, dokumentierte Erhöhungen von Vorleistungs‑/Drittanbieterpreisen (z. B. Microsoft 365‑Lizenzen, Cloud‑/Hosting‑/Rechenzentrumsleistungen, Sicherheits‑/Domain‑/Support‑Leistungen, behördliche Abgaben/Steuern) auf die vertraglichen Entgelte mit Wirkung für die Zukunft umzulegen. Soweit und sobald entsprechende Kosten nachhaltig sinken, berücksichtigen wir dies angemessen bei künftigen Preisfestsetzungen.
(c) Verfahren, Ankündigung, Widerspruch/Sonderkündigung (nur B2B): Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt unter Angabe von Anlass und Umfang. Widerspricht der Kunde bis spätestens zwei Wochen vor dem Wirksamkeitsdatum, gelten die geänderten Preise als nicht angenommen; beiden Parteien steht dann ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungsstichtag zu. Geht kein fristgerechter Widerspruch ein, gelten die Preisänderungen als genehmigt (Zustimmungsfiktion).
D. VERKAUF VON WAREN
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt D. (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im Hinblick auf den Verkauf von Waren, insbesondere von Hardware, durch die we-IT® GmbH, Kriegerstr. 35, 82110 Germering (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkauf an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3. Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
2. Lieferstörungen
2.1. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
3.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.
4. Mängelansprüche (Gewährleistung)
4.1. Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder für die wir aus sonstigen Gründen nach den Bestimmungen dieser AGB im Abschnitt „Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen“ haften.
4.2. Beim Kauf sonstiger Sachen verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder für die wir aus sonstigen Gründen nach den Bestimmungen dieser AGB im Abschnitt „Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen“ haften; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
4.3. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
4.4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
5. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
5.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt, ggf. ergänzend zu den Bestimmungen im Abschnitt „Mängelhaftung“:
5.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.1.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
5.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
5.1.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
5.1.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.
6. Rechtswahl, Gerichtsstand
6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
6.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
E. VERMIETUNG VON HARDWARE
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt E (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der we-IT® GmbH, Kriegerstr. 35, 82110 Germering und dem Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Mieter“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet) im Hinblick auf die mietweise Überlassung von Hardware an den Kunden.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.3. Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
2. Leistungen, Bereitstellung
2.1. Mietgegenständliche Hardware wird in der jeweiligen Konfiguration und mit der jeweiligen Firmware-Version zur Nutzung überlassen, wie sie bei Vertragsschluss vereinbart sind. Upgrades und/oder Anpassungen der Konfiguration sind nur dann geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
2.2. Die Mietsache ist vom Mieter beim Vermieter abzuholen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
3. Verpflichtungen des Mieters, Behandlung der Mietsache
3.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und sachgerecht zu behandeln, insbesondere die Mietsache durch fachkundiges Personal zu betreiben und vor Feuchtigkeit zu schützen.
3.2. Der Standort der Mietsache und jede Veränderung des Standorts ist uns jeweils in Textform mitzuteilen. Ins Ausland darf die Mietsache, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur nach Einholung unserer vorherigen, in Textform erteilten Zustimmung verbracht werden.
3.3. Firmware-Upgrades oder Konfigurationsanpassungen an mietgegenständlicher Hardware durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform in jedem Einzelfall. In Notfällen kann der Kunde diese Maßnahmen ohne unsere Zustimmung selbst oder durch Dritte vornehmen. Der Kunde muss uns alle durchgeführten Änderungen unverzüglich in Textform mitteilen.
3.4. Mitgeteilte Vorgaben des Herstellers sind zu beachten. Insbesondere darf das Gehäuse nicht geöffnet werden, da sonst die Herstellergarantie verfallen kann.
3.5. Vermietete Hardware muss an einer unterbrechungsfreien Stromversorgung mit Überspannungsschutzvorrichtung nach aktuellem Stand der Technik betrieben werden.
4. Datensicherung
4.1. Es obliegt dem Kunden, seine Daten regelmäßig in angemessener Frequenz, mindestens aber einmal täglich zu sichern.
4.2. Nach der Rücknahme löschen wir sämtliche Daten von der Mietsache. Es obliegt dem Kunden, die auf dem Gerät vorhandenen Daten zuvor (in reibungslos weiterverwendbarer Weise) bei sich abzuspeichern.
5. Nichtinanspruchnahme der Mietsache
5.1. Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.
5.2. Solange wir infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande sind, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter jedoch zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.
5.3. Die Anwendbarkeit von § 537 Absatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
6. Rückgabe der Mietsache
6.1. Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort und, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, wie sie auf unserer Website und/oder in den Angebotsunterlagen angegeben sind, zurückzugeben.
6.2. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
7. Mängelansprüche (Gewährleistung)
7.1. Für Mängel der Mietsache(n), die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur dann, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
8. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
8.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt, ggf. ergänzend zu den Bestimmungen im Abschnitt „Mängelhaftung“:
8.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.1.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
8.1.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
8.1.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
